Bandwies Süd
Überblick
Auf der heute unbebauten Fläche zwischen Migros (Bandwies Nord) und Breitenhofstrasse ist eine Überbauung mit vier Gebäuden mit je 6–7 Geschossen geplant. Mit Ladenlokalitäten und Gastronomieanagebot entlang der Bandwiesstrasse sowie Mietwohnungen verschiedener Grösse entsteht ein lebendiger Quartierteil.
Die Bauweise entspricht den Grundsätzen für verdichtetes und durchmischtes Bauen in Ortszentren. Dadurch entstehen zwischen den Gebäuden attraktive Aufenthalts-, Spiel- und Grünflächen.
Grundlage für das Projekt ist der frühere Gestaltungsplan «Bandwies Süd», der überarbeitet wurde und Teil der neuen Gesamtentwicklung Zentrum Bandwies ist.


Vielfältiges Wohnangebot
Der Gestaltungsplan schafft die Voraussetzungen für ein vielfältiges Wohnangebot und unterschiedliche Wohnformen. Dank zentraler Lage, guter Erschliessung sowie Nähe zu Einkauf und Dienstleistungen eignet sich «Bandwies Süd» besonders für generationenübergreifendes Wohnen.
Die künftigen Wohnungen erfüllen zudem die zeitgemässen Anforderungen an hindernisfreies Bauen und bieten damit eine hohe Wohnqualität für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen.
Gestaltungsplan
Basierend auf dem früheren Gestaltungsplan und den Ergebnissen aus der Bevölkerungsumfrage haben die Gemeinde Rüti und die UBS Anlagestiftung den Gestaltungsplan «Bandwies Süd» weiterentwickelt. Dieser wurde vom Kanton geprüft, und die Bevölkerung konnte im Rahmen der öffentlichen Auflage Stellung nehmen. Nach einer Überarbeitung und erneuten Freigabe wird der Gestaltungsplan am 7. September 2026 der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Baurecht
Die Gemeinde Rüti plant, das Land für die Realisierung der Überbauung «Bandwies Süd» im Baurecht an die UBS Anlagestiftung abzugeben. Diese wird die Überbauung realisieren. Die Gemeinde Rüti bleibt dabei Eigentümerin und kann auf die Entwicklung mittel- und langfristig Einfluss nehmen.
Die wichtigsten Eckpunkte des Baurechtsvertrags:
- 99 Jahre Laufzeit
- CHF 401'600 jährlicher Mindest-Baurechtszins, gekoppelt an Mietzinseinnahmen
- Für die Berechnung wurde ein Landwert von CHF 16'064'000 festgelegt.
- Der Mindest-Baurechtzins entspricht einer aktuellen Verzinsung des Bodens von 2.5 %.
Städtebaulicher Vertrag
Durch das verdichtete Bauen und die höhere Ausnützung, die mit dem Gestaltungsplan möglich wird, ergibt sich ein sogenannter Mehrwertausgleich. Dieser wird über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauherrschaft geregelt. Der Vertrag legt fest, wie der durch den Gestaltungsplan entstehende Mehrwert kompensiert wird. Wichtige Eckpunkte sind:
- Planungsbedingter Mehrwert: CHF 2 Mio.
- Zu leistender Mehrwertausgleich: CHF 1.06 Mio.
- Die Mittel aus dem Mehrwertausgleich werden insbesondere für raumplanerische Massnahmen sowie für die Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums eingesetzt.
