Bandwies Nord
Überblick
Rüti ist für die Migros Ostschweiz ein wichtiger Standort; sie ist dort seit 1974 präsent. Um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden auch künftig entsprechen zu können, plant sie am bestehenden Standort einen Ersatzneubau mit Flächen für den Supermarkt, Gastronomie und Partnermieter. In den oberen Geschossen sowie in weiteren Gebäuden entstehen rund 80 attraktive und zeitgemässe Mietwohnungen.
Im Rahmen eines zweistufigen Studienauftrags hat sich das Projekt der Raumbureau GmbH & Park Architekten gegen die Entwürfe von fünf anderen Architekturbüros durchgesetzt.


Konzept
Das Erdgeschoss des Hauptgebäudes, in dem sich die Migros Rüti befindet, wird zur Bandwiesstrasse hin offen gestaltet. Der Migros-Supermarkt, das Migros-Restaurant und der Migros-Take-Away sind so schnell und unkompliziert erreichbar. Im Untergeschoss befinden sich Parkplätze, Lagerräume und bei Bedarf weitere Verkaufsflächen.
Oberhalb des Sockelgebäudes säumen vier jeweils viergeschossige Wohnbauten mit rund 80 zeitgemässen Mietwohnungen den begrünten Wohnhof. Es handelt sich um 1.5- bis 4-5-Zimmer-Wohnungen, erschlossen über eine hofseitig vorgelagerte Laube.
Einbettung
Das Projekt ist gut ins Zentrum Bandwies integriert. Die offene Fassade im Erdgeschoss sorgt für eine Verbindung zur belebten Bandwiesstrasse und schliesst direkt an den geplanten Quartierplatz an. Dank grosszügigen Lücken zwischen den Gebäuden ist die Überbauung gut an die benachbarten Quartiere angebunden.

Gestaltungsplan
Basierend auf dem Siegerprojekt und in Abstimmung mit der Gesamtentwicklung des Zentrums Bandwies hat die Migros Ostschweiz den privaten Gestaltungsplan «Bandwies Nord» erarbeitet. Dieser wurde von der Gemeinde und dem Kanton geprüft. Auch die Bevölkerung hatte die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Auflage Stellung zum Projekt zu nehmen.
Nach einer weiteren Überarbeitung und der erneuten Freigabe wird der Gestaltungsplan am 7. September 2026 der Gemeindeversammlung vorgelegt.
Städtebaulicher Vertrag
Durch das verdichtete Bauen und die höhere Ausnützung, die mit dem Gestaltungsplan möglich wird, ergibt sich ein sogenannter Mehrwertausgleich. Dieser wird über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauherrschaft geregelt. Der Vertrag legt fest, wie der durch den Gestaltungsplan entstehende Mehrwert kompensiert wird.
Wichtige Eckpunkte des Vertrags sind:
- Planungsbedingter Mehrwert: CHF 6.36 Mio.
- Zu leistender Mehrwertausgleich: CHF 1.43 Mio.
- Die Mittel aus dem Mehrwertausgleich werden insbesondere für raumplanerische Massnahmen sowie für die Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums eingesetzt.
